Nicht nur für Hersteller, sondern auch für Einzel- und Online-Händler, die mit Spielzeugen handeln, gibt es seit dem 20.07.2009 eine wichtige Änderung, denn die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG) ist in Kraft getreten.
Was bedeutet das für den Online-Händler?
Auf jeden Fall sollte sich der Händler genau über die Änderungen informieren, und zwar schnellstmöglich. Hier weise ich nur auf die Änderung hin, die das Online-Angebot betreffen:
Im Onlineshop müssen die Warnhinweise nämlich künftig beim Produkt angegeben werden!
Außerdem gehe ich davon aus, dass Sie diese Hinweise auch zu Preissuchmaschinen und Produktportale beim Produktexport mit übergeben müssen!
Ebenso muss beim Einkauf der Ware nun darauf geachtet werden, das der Hersteller sich an die neuen Regelungen hält. Beispielsweise, dass Warnhinweise für Spielzeuge künftig u.a. mit einem „Achtung“ beginnen. Außerdem müssen die Hinweise „deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug angebracht sein“.
Detaillierte Informationen, welche Produkte als Spielzeuge im Sinne der 2. GPSGV gelten, welche unterschiedlichen Arten von Spielzeug es überhaupt gibt und welche Warnhinweise bei welcher Spielzeugart in welcher Form im Online-Shop anzugeben sind, hat der Händlerbund auf seinen aktualisierten Hinweisblättern zusammengefasst, die bereits zum Download bereitstehen.
Detailliertere Informationen finden Sie hier beim Händlerbund.