Der Button ist da! Hurra! Oder etwa doch nicht?

Seit Monaten kommt man am Thema „Button-Lösung“ nicht mehr vorbei, zumindest wenn man wie wir täglich mit eCommerce zu tun hat. Denn ab heute ist DER BUTTON Pflicht. Für mich inzwischen mein persönliches Unwort des Jahres 2012! Von Lösung kann hier eigentlich nicht wirklich die Rede sein, zumal es wie meistens bei Gesetzen die falschen trifft. In diesem Fall also ganz normale Online-Händler, bei denen kein Kunde jemals vermutet hätte, sich etwas zu bestellen, ohne es bezahlen zu müssen. Klappt ja im Einzelhandel auch nicht…

Warum gibt es nun die „Button-Lösung“?

Es ging um die Abofallen im Internet, wo scheinbar Inhalte kostenlos zur Verfügung gestellt oder zum freien Download angeboten werden. Der Download kostet dann oft nichts, aber eine monatliche oder jährliche Mitgliedschaft als Nutzungsgebühr wurde automatisch mit abgeschlossen. Grundsätzlich begrüße ich die Gesetzesänderung, auch wenn ich innerlich eher schmunzle. Denn ganz im Ernst: In vielen Fällen geben Internetnutzer viel zu leichtfertig Daten preis. Wer auf einer scheinbar kostenlosen Webseite seine vollständige Adresse angibt, sollte eigentlich schon stutzig werden. Es gibt auch Fälle, wo ganze Kontodaten mit abgefragt werden. Genau diese Nutzer werden auch zukünftig auf den „Kaufen-Button“ klicken, und sind später überrascht wenn eine Rechnung kommt. Ich bin gespannt…außerdem besagt das Gesetz ja, das man im b2b-Geschäft weiter mit Abo-Fallen arbeiten darf, denn es geht ja nur um Verträge mit Endverbrauchern. Oder???

Was soll nun anders sein mit diesem Button?

Was wirklich gut ist, ist das vor dem letzten Weiter-Klicken deutlich klar gemacht werden muss, das Kosten entstehen. Aus diesem Grund muss diese Schaltfläche unmissverständlich klar machen, dass man nun etwas kauft. Außerdem muss direkt vor diesem Button und auf dieser Seite die komplette Bestellung mit allen Kosten und ggf. Vertragsdauern aufgeführt sein. Zusätzlich müssen alle relevanten Produktmerkmale aufgeführt sein.

Was bei welchem Produkt relevant ist, wurde leider nicht gesetzlich geregelt. Ebenso ist fraglich, ob zertifizierte Shops Ihre Prüfsiegel neu erstellen lassen müssen.

Außerdem ist es heute bei so vielen verschiedenen Monitorauflösungen und Endgeräten schwierig bis unmöglich sicher zu stellen, das es auf einen Blick ersichtlich ist, also Bestelldaten und Button! Für den mobilen E-Commerce eigentlich unlösbar. Oft besteht der Warenkorb ja auch aus mehr als einem einzigen Produkt. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich einen High-Tech-Fernseher. Welche Angaben sind nun bei diesem Produkt relevant und müssen auf die letzte Bestellseite direkt vor den „Kaufen-Button“? Wenn Sie jetzt noch ein paar Kabel dazu bestellen…

Button-Beschriftung & gültiger Kaufvertrag

Der Button muss also unmissverständlich verdeutlichen, dass die Bestellung kostenpflichtig ist. In den meisten Onlineshops und Shopsystemen waren eher Beschriftungen in der Art „weiter“, „bestellen“, „Bestellung aufgeben“ oder einfach nur „absenden“ bis gestern üblich. Seit heute muss  „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ draufstehen. Das wurde in A/B-Testings bei bekannten Online-shops geprüft, zusammen mit der Button-Alternative „Kaufen„.

Wie kaum anders zu erwarten war, gab es beim „Kaufen-Button“ die geringsten Kaufabbrüche.

Kein Wunder, bei den anderen Beschriftungen fängt man an nachzudenken, weil man das so nicht kennt. Man könnte auch annehmen, schon die Bestellung, auch wenn keine Ware geliefert würde, kostet schon Geld. Dennoch bleibt für mich da ein wenig Unbehagen, denn eigentlich ist und bleibt es eine Bestellung, und der Kaufvertrag wird erst gültig, wenn der Händler dies „manuell“ bestätigt, also Preise und Verfügbarkeit der bestellten Waren stimmen. Natürlich ist auch der direkte Versand der Waren eine Bestätigung des Kaufvertrags seitens des Händlers. Also gilt auch hier für mich: ABWARTEN!

Fazit

Wichtig ist, das ein Vertrag  im Internet ab dem 01.08.2012 nur noch dann als gültig geschlossen gilt, wenn die Button-Beschriftung in obiger Art vorlag. Jeder Händler sollte also die Beschriftung ändern, ob er es für sinnvoll hält oder nicht. Denn sonst kann jederzeit, auch Jahre später, noch jemand von der Bestellung zurücktreten. Wer als Händler Apps anbietet oder eine mobile Webseite, sollte prüfen (lassen), ob es so rechts-konform wie möglich ist. Durch die Verbreitung von Smartphones und Tablets und der guten und nahen Zukunftsaussicht des mobilen Payments bin ich mir sicher, das es bald schon neuen Regelungen geben wird, oder zumindest geben müsste.

PS: wie gesagt, abwarten! Ich trink dann mal ´nen Tee…

Andreas Wellensiek

Andreas Wellensiek, staatl. gepr. Informatiker Multimedia, Jahrgang 1975, Medien-, Marketing- und SEO-Erfahrungen seit 1999.

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